Hier werden die am häufigsten gestellten Fragen gesammelt und kurz beantwortet. Wir freuen uns auch über ihre Frage per Mail an info(a)servicecenter-kultur (punkt) de

Wie soll ich bei einem Finanzierungsplan jetzt schon wissen, wie sich die Kosten genau zusammensetzen werden?

Ein Kosten- & Finanzierungsplan stellt eine Kalkulation dar, die auf Basis von Angeboten, Preislisten und auch Erfahrungswerten die zu erwartenden Ausgaben und Einnahmen darstellt. Die Herleitung der einzelnen Positionen muss für den Fördergeber erkennbar und nachvollziehbar sein.

Zur Unterlegung von Personalkosten dienen Arbeitsverträge (oder Vertragsentwürfe), Stellenbeschreibungen und Eingruppierungen.
Zur Unterlegung von Sachkosten (zu denen auch Honorarkosten gehören) dienen Honorarverträge (bzw. Musterhonorarverträge), Honorarkalkulationen, Kostenvoranschäge, Angebote, Mietverträge, sonstige Kalkulationen, aber auch Erklärungen von Erfahrungswerten (ggf. mit Rechnungen aus vergangenen Projekten).

Natürlich verändert sich während des Projekts häufig die Kosten- und Finanzierungsstruktur gegenüber dem ursprünglichen Plan. Solche Änderungen sind dann dem Fördergeber gemäß der geltenden AnBest-P anzuzeigen. Gegebenenfalls ist ein Änderungsantrag zu stellen.

 

Wer darf einen Förderantrag unterzeichnen?

Wenn es sich bei Antragstellern nicht um natürliche, sondern juristische Personen handelt ist die Zeichnungsberechtigung nachzuweisen.

Wer zeichnungsberechtigt ist, ist meistens der Satzung zu entnehmen. Hier ist zum Beispiel geregelt, dass Vorstandsmitglieder einen Verein vertreten dürfen. Daher sollte die Satzung in der aktuellen Fassung dem Förderantrag beiliegen.

Darüberhinaus gibt ein Auszug aus dem Vereinsregister oder dem Handelsregister (bzw. eine Vertretungsbescheinigung für Stiftungen) Auskunft darüber, wer welche Position innehat – zum Beispiel wer der aktuelle Vorstand ist. So ein(e) Auszug / Bescheinigung sollte jedem Förderantrag beiliegen und nicht älter als 12 Monate sein.