Frisch eingetroffen: die neue Förderbroschüre

Kommunale Kulturförderung

Barlachstadt Güstrow – Allgemeine Kulturförderung

Was wird gefördert?

Veranstaltungen und Projekte, die inhaltlich das kulturelle Leben in Güstrow bereichern und dem Gedanken einer „kulturellen Infrastrukturentwicklung“ (z.B. durch die Entwicklung und Sicherung kultureller Standorte) Rechnung tragen. Insofern müssen die zu fördernden Veranstaltungen oder Projekte an kulturelle Standorte im Stadtgebiet gebunden sein.

Wer wird gefördert?

Juristische Personen des öffentlichen oder privaten Rechts sowie natürliche Personen, die einen Beitrag zum kulturellen Leben bzw. zur Volksbildung in der Barlachstadt Güstrow leisten wollen.

Wie wird gefördert?

Personal- und Sachausgaben sowie Investitionen, die im direkten Zusammenhang mit dem Projekt oder der Veranstaltung entstehen, werden als zuwendungsfähige Ausgaben anerkannt. In der Regel werden Zuwendungen in Höhe von maximal 30 Prozent der zuwendungsfähigen Ausgaben gewährt. Antragsfrist: 31.3. des laufenden Jahres.

Antrag

Barlachstadt Güstrow
Abteilung Marketing, Kultur und Tourismus
Markt 1
18273 Güstrow
E-Mail: marketing@guestrow.de

Hansesstadt Greifswald – Allgemeine Kulturförderung

Was wird gefördert?

Projekte, die zeitlich und inhaltlich begrenzt sind und einen klaren Bezug zur Stadt Greifswald haben.

Wer wird gefördert?

Natürliche und juristische Personen, die in Greifswald wohnen oder arbeiten, aber auch andere von außerhalb, sofern ihre Projekte dem Ansehen der Stadt dienen. Anträge können laufend gestellt werden, die Vorhaben dürfen aber noch nicht begonnen haben.

Wie wird gefördert?

Durch Sachleistungen, organisatorische und fachliche Unterstützung sowie durch finanzielle Zuwendungen als Anteils-, Fehlbedarfs- oder Festbetragsfinanzierung.

Antrag

Universitäts- und Hansestadt Greifswald
Amt für Bildung, Kultur und Sport
Abteilung Kultur
Postfach 3153
17461 Greifswald
Telefon: 03834 85362101
E-Mail: kultur@greifswald.de

Hansestadt Rostock – Allgemeine Kulturförderung

Was wird gefördert?

Zeitlich begrenzte künstlerische und kulturelle Vorhaben, zum Beispiel aus den Bereichen bildende oder darstellende Kunst, Film/Medien, Heimatpflege Literatur, Musik, internationale Kulturarbeit und Soziokultur. Die Projekte sollen jedem Bürger, jeder Bürgerin zugänglich sein.

Wer wird gefördert?

Verbände, Vereine, freie Gruppen, Einzelpersonen und juristische Personen.

Wie wird gefördert?

Entweder in Form einer institutionellen oder in Form einer Projektförderung (beides zugleich ist nicht möglich). Anträge für Vorhaben, deren Zuschuss weniger als 5000 Euro beträgt, sollen bis 1.11. des Vorjahres eingereicht werden. Anträge über höhere Summen müssen bis zum 1.9. des Vorjahres im Kulturamt eingehen, bereits bis zum 1.6. muss eine Voranmeldung mit Projektskizze und Höhe der Antragssumme abgegeben werden.

Antrag

Amt für Kultur, Denkmalpflege und Museen
Sylvia Napp, Thomas Werner, Dirk Jurkschat
Hinter dem Rathaus 5
18055 Rostock
Telefon: 0381 38129-34/ -31/-39

Hansestadt Wismar – Allgemeine Kulturförderung

Was wird gefördert?

Die Hansestadt Wismar gewährt finanzielle Zuwendungen für Projekt und Leistungen in den Bereichen kulturelle Förderung, Kinder- und Jugendarbeit und Wohlfahrtspflege, die im öffentlichen Interesse der Hansestadt Wismar, wenn die Kosten nicht aus Eigenmitteln oder Einnahmen des Antragstellers/der Antragsstellerin finanzierbar sind.

Wer wird gefördert?

Öffentlich-rechtlich und privatrechtlich organisierte Kulturträger sowie natürliche Personen.

Wie wird gefördert?

Finanzielle Förderung kann natürlichen und juristischen Personen finanzielle Förderung zur Vorbereitung und Durchführung kultureller und künstlerischer Projekte gewährt werden. Förderfähig sind solche Projekte, die das Kulturangebot der Hansestadt Wismar bereichern, gemeinnützig sind, öffentliches Interesse erwarten lassen und nicht Erwerbszwecken dienen.

Die Förderung von Projekten natürlicher Personen erfolgt grundsätzlich nur dann, wenn diese in der Hansestadt Wismar wohnhaft sind oder ihren hauptsächlichen Wirkungskreis in der Hansestadt Wismar haben.

Die Zuwendung wird in der Regel als Anteilsfinanzierung bis zu 1/3 der förderfähigen Gesamtausgaben gewährt. In begründeten Ausnahmefällen kommt eine entsprechende Förderung als Fehlbedarfs-/Festbetragsfinanzierung in Betracht. Das Projekt muss in der Regel in der Hansestadt Wismar realisiert und wirksam werden. Die Anträge sollen bis zum 15. September des Vorjahres eingereicht werden.

Antrag

Hansestadt Wismar
Abt. Schule, Sport und Förderangelegenheiten
Hinter dem Rathaus 6
23966 Wismar
Telefon: 03841 2514001

Hansestadt Stralsund – Allgemeine Kulturförderung

Was wird gefördert?

Kulturelle Projekte, die in der Hansestadt Stralsund realisiert werden und von lokaler künstlerischer Bedeutung sind.

Wer wird gefördert?

Juristische Personen des öffentlichen oder privaten Rechts sowie natürliche Personen.

Wie wird gefördert?

Im Rahmen eines Projektes, i.d.R. als Fehlbedarfszuschuss. Antragsfrist ist der 12. Januar des laufenden Jahres, der zu erbringende Eigenanteil kann auch in Form von Arbeits- oder Sachleistungen erbracht werden.

Antrag

Hansestadt Stralsund
Amt für Kultur, Welterbe und Medien
Abteilung Kultur und Öffentlichkeitsarbeit
Postfach 2145
18408 Stralsund
Kathrin Thierfeld
Telefon: 03831 252715
E-Mail: KThierfeld@stralsund.de

Landeshauptstadt Schwerin – Allgemeine Kulturförderung

Was wird gefördert?

Neben allen künstlerischen Genres sind auch Baumaßnahmen und Beschaffungen förderbar. Dies betrifft insbesondere Projekte oder Einrichtungen die sich der Vermittlung kultureller Bildung und künstlerischer Kompetenzen widmen, die Schwerin überregional als bedeutenden Kulturstandort präsentieren.

Wer wird gefördert?

Juristische Personen (z.B. Kammern, Vereine, AGs, GmbHs, Stiftungen) und natürliche Personen.

Wie wird gefördert?

Es gibt sowohl Projektförderungen als auch institutionelle Förderungen für ein Wirtschaftsjahr. Zuwendungen werden grundsätzlich zur Teilfinanzierung bewilligt und zwar als Anteil-, Fehlbedarfs- oder Festbetragsfinanzierung. Eine Vollfinanzierung ist nur im Ausnahmefall möglich. Antragsfrist: 1. Oktober des Vorjahres.

Antrag

Landeshauptstadt Schwerin
Kay Jasper / Kulturförderung
Puschkinstraße 13
19055 Schwerin
Telefon: 0385 5912714
kjasper@schwerin.de

Vier-Tore-Stadt Neubrandenburg – Allgemeine Kulturförderung

Was wird gefördert?

Öffentliche Programme und Projekte, künstlerische und kulturelle Vorhaben, die das Kulturangebot kommunaler und nichtkommerzieller Einrichtungen ergänzen, Kreativität und kulturelle Betätigung fördern sowie die Rahmenbedingungen für Vereine und Künstler sichern helfen.

Wer wird gefördert?

Privatpersonen, gemeinnützige Vereine und freie Träger.

Wie wird gefördert?

Die Zuwendungen sollen genutzt werden, um die Gesamtkosten einer Maßnahme teilweise abzudecken. Der Empfänger ist verpflichtet, alle für ihn möglichen Einnahmequellen auszuschöpfen und sich um Spenden und Zuwendungen Dritter zu bemühen. Antragsfrist: 31. August des Vorjahres.

Antrag

Vier-Tore-Stadt Neubrandenburg
Abteilung Kultur und Marketing
Friedrich-Engels-Ring 53
17033 Neubrandenburg
Telefon: 0395 555-0
E-Mail: poststelle@neubrandenburg.de-mail.de

Residenzstadt Neustrelitz – Kulturelle Projektförderung

Was wird gefördert?

Die Residenzstadt Neustrelitz fördert künstlerische und kulturelle Maßnahmen, die das Zusammenleben in der Stadt bereichern, für Vernetzung auf unterschiedlichsten Ebenen sorgen sowie die Kreativität und Erlebnisfähigkeit fördern und letztlich zur Wissenserweiterung beitragen. Es werden nur Projekte gefördert, die einen räumlichen und/oder inhaltlichen Bezug zur Residenzstadt Neustrelitz haben.

Wer wird gefördert?

Zuwendungsempfänger:innen können kulturelle oder ähnliche Einrichtungen, freie kulturelle Gruppen, Verbände, Vereine und natürliche Personen sein.

Wie wird gefördert?

Die Zuwendungen im Rahmen der Projektförderung werden als Teilfinanzierung bewilligt. Anträge müssen bis zum 30. September des Vorjahres eingereicht werden.

Antrag

Residenzstadt Neustrelitz
Bereich Kultur und Städtepartnerschaften
Wilhelm-Riefstahl-Platz 3
17235 Neustrelitz
Telefon: 03981-4534-340
E-Mail: kultur@neustrelitz.de

Waren (Müritz) – Allgemeine Kulturförderung

Was wird gefördert?

Zeitlich begrenzte künstlerische und kulturelle Vorhaben, die einen räumlichen oder inhaltlichen Bezug zur Stadt haben.

Wer wird gefördert?

Juristische Personen des öffentlichen und privaten Rechts sowie natürliche Personen, die ihren Sitz in der Stadt Waren haben.

Wie wird gefördert?

Zum einen gibt es eine Projektförderung als Anteilsfinanzierung. Der Eigenanteil in Höhe von 20 Prozent der Gesamtkosten kann auch in Form von Arbeits- oder Sachleistungen erbracht werden. Zum anderen gibt es Zuschüsse für Veranstaltungen im Bürgersaal. Auch hier beträgt der Eigenanteil 20 Prozent. Antragsfrist in beiden Fällen: 31. Dezember des Vorjahres.

Antrag

Stadt Waren
Zum Amtsbrink 1
17192 Waren (Müritz)
E-Mail: kultur@waren-mueritz.de

Kulturförderung des Landes

Landkreis Mecklenburgische Seenplatte

Was wird gefördert?

Vorhaben, die einen räumlichen und / oder inhaltlichen Bezug zum Landkreis aufweisen, deren Austragungsort sich im Landkreis befindet oder die von kreisweiter oder besonderer künstlerischer oder kulturpolitischer Bedeutung sind.

Wer wird gefördert?

Zuwendungsempfängerinnen und Zuwendungsempfänger können juristische Personen des öffentlichen und privaten Rechts sowie natürliche Personen sein. Kreiseigene Einrichtungen sind nicht antragsberechtigt.

Wie wird gefördert?

Die Zuwendungen (bis zu 75 Prozent der zuwendungsfähigen Ausgaben) werden im Rahmen der Projektförderung als Festbetragsfinanzierung in Form von nicht rückzahlbaren Zuschüssen gewährt. Antragsfrist: 15. Dezember des Vorjahres.

Antrag

Landkreis Mecklenburgische Seenplatte
Sachgebiet Kulturförderung
Cindy Schlüßler
Platanenstraße 43
17033 Neubrandenburg
Telefon: 0395 57087 3123
E-Mail: cindy.schluessler@lk-seenplatte.de

Landkreis Nordwestmecklenburg

Was wird gefördert?

Förderfähig sind solche Projekte, die von besonderer kultureller, kreisweiter oder besonderer kulturpolitischer Bedeutung sind und im Landkreisinteresse liegen. Die Projekte müssen einen räumlichen oder inhaltlichen Bezug zum Landkreis Nordwestmecklenburg aufweisen.

Wer wird gefördert?

Antragsberechtigt sind Ämter, Städte, Gemeinden, Kirchengemeinden, Vereine, Verbände, Organisationen sowie natürliche Personen. Sie müssen einen Nachweis der Zusammenarbeit mit der jeweiligen Kommune erbringen.

Wie wird gefördert?

Maßnahmen mit einem Gesamtaufwand von weniger als 2000 Euro sind in der Regel nicht zuschussfähig. Diese Voraussetzung kann auch durch inhaltliche Erweiterung des Projektes und durch Hinzuziehen weiterer Partner erreicht werden. Antragsstellung bis zum 31.01. des laufenden Jahres.

Antrag

Landkreis Nordwestmecklenburg
Fachdienst Bildung und Kultur, Sachgebiet Kultur und Kreisarchiv
Frau A. Eckhardt
Postfach 1565
23958 Wismar
Telefon: 03841 3040-4031
E-Mail: A.Eckhardt@nordwestmecklenburg.de

Landkreis Rostock

Was wird gefördert?

Zeitlich begrenzte künstlerische und kulturelle Vorhaben, die einen Bezug zum Landkreis Rostock haben, deren Austragungsort sich im Landkreis befindet oder an denen dort ein großes Interesse besteht.

Wer wird gefördert?

Juristische Personen des öffentlichen und privaten Rechts sowie natürliche Personen. Kreiseigene Einrichtungen sind nicht antragsberechtigt.

Wie wird gefördert?

Es werden nur Vorhaben gefördert, deren Gesamtkostenumfang mindestens 500 Euro beträgt, Eigenanteil mindestens 25 Prozent. Eine Vollfinanzierung ist nur in Ausnahmefällen möglich. Förderungsdauer: 12, maximal 24 Monate. Antragsfrist: 31.1. des laufenden Jahres.

Antrag

Landkreis Rostock
Schulverwaltungs- und Kulturamt
Gudrun Schröder
Am Wall 3 – 5
18273 Güstrow
Telefon: 03843 755-40999
E-Mail: gudrun.schroeder2@lkros.de

Landkreis Ludwigslust-Parchim

Was wird gefördert?

Gemeindeübergreifende öffentliche Vorhaben, Veranstaltungen und Initiativen die innovative Ansätze der Kulturarbeit aufweisen, der Pflege der niederdeutschen Kultur dienen, mit touristischen Angeboten verknüpft sind u.a.

Wer wird gefördert?

Interessengruppen, Kirchen, freie Kulturträger, gemeinnützige Verbände und Vereine, gemeinnützige Gesellschaften, soziokulturelle Zentren, natürliche Personen sowie Bürgerinitiativen aus dem Landkreis und auch gemeindeübergreifende Projekte von Städten, Gemeinden und Ämtern.

Wie wird gefördert?

Anteilsfinanzierung bei einem Eigenanteil von mindestens 50 Prozent und gleichzeitiger Förderung durch die Gemeinde. Antragsfrist erstes Halbjahr: 31. Januar, zweites Halbjahr: 30. Juni des laufenden Jahres.

Antrag

Landkreis Ludwigslust-Parchim
Büro des Landrates, Fachgebiet Kultur
Jenny Ulbrich
Postfach 1263
Putlitzer Str. 25
19362 Parchim
Telefon: 03871 722.9248
E-Mail: jenny.ulbrich@kreis-lup.de

Landkreis Vorpommern-Greifswald

Was wird gefördert?

Projekte aus den Bereichen Darstellende und Bildende Kunst, Musik, Kunsthandwerk, Literatur, Heimatpflege, niederdeutsche Kulturarbeit, Film/Medien, Soziokultur, Museen/Ausstellungen, kulturelle Bildung sowie der kulturellen internationalen Zusammenarbeit.

Wer wird gefördert?

Gemeinnützige Vereine, Verbände und Gesellschaften, kreisangehörige Städte und Gemeinden, Kirchen und natürliche Personen mit Wohnsitz im Landkreis.

Wie wird gefördert?

Projektförderung als Festbetragsfinanzierung, im Ausnahmefall auch als Anteilsfinanzierung in Form von nicht rückzahlbaren Zuschüssen. Antragsfrist: 1.11. des Vorjahres.

Antrag

Landkreis Vorpommern-Greifswald
Amt für Kultur, Bildung und Schulverwaltung
Micaela Bombien
Demminer Straße 71-74
17389 Anklam
Telefon: 03834 8760-1810
E-Mail: micaela.bombien@kreis-vg.de

Landkreis Vorpommern-Rügen

Was wird gefördert?

Projekte und Maßnahmen aus den Bereichen bildende und darstellende Kunst, Musik, Literatur, Film und Medien, Heimatpflege und niederdeutsche Sprache, Soziokultur, Museen, Galerien, Bibliotheken, Gedenkstätten.

Wer wird gefördert?

Zuwendungsempfänger können entweder gemeinnützige Vereine und Verbände, gemeinnützige Gesellschaften, Kirchen, Kommunen und natürliche Personen mit Sitz im Landkreis Vorpommern-Rügen sein oder solche, deren förderfähige Projekte im Landkreis realisiert werden.

Wie wird gefördert?

Die Zuwendungen (bis zu 50 Prozent der förderfähigen Gesamtkosten) werden im Rahmen der Projektförderung als Anteilfinanzierung oder Festbetragsfinanzierung in Form von nicht rückzahlbaren Zuschüssen gewährt. Antragsfrist: 31.12. des Vorjahres.

Antrag

Landkreis Vorpommern-Rügen
EU-Förderprogramme / Internationale Beziehungen
Carina Schmidt
Carl-Heydemann-Ring 67
18437 Stralsund
Telefon: 03831 357-1254
E-Mail: Carina.Schmidt@lk-vr.de

Kulturförderung Mecklenburg-Vorpommern

Allgemeine Kulturförderung des Landes Mecklenburg-Vorpommern

Was wird gefördert?

Das Land Mecklenburg-Vorpommern fördert Projekte, die von landesweiter oder besonderer künstlerischer oder kulturpolitischer Bedeutung sind und an denen ein erhebliches Landesinteresse besteht. Solche Projekte werden nach einem „3-Säulen-Modell“ gefördert:

  • Kulturelle Grundversorgung
  • Projekte von überregionaler oder landesweiter Bedeutung
  • Sonstige herausragende Projekte

Wer wird gefördert?

Antragsberechtigt sind öffentlich-rechtliche und privatrechtlich organisierte Träger sowie natürliche Personen.

Wie wird gefördert?

Eine Förderung kann über das Kalenderjahr hinaus für einen Zeitraum von bis zu 24 Monaten erfolgen. Bis zu einer Höhe von 50.000 Euro kann als Festbetragsfinanzierung, darüber hinaus als Anteilsfinanzierung gefördert werden. In Säule eins und zwei können bis zu 70%, in Säule drei bis zu 50% der Gesamtkosten durch das Land gefördert werden.

Antrag

Ministerium für Wissenschaft, Kultur, Bundes- und Europaangelegenheiten MV
Abteilung Kultur
Schloßstraße 6-8
19053 Schwerin

Die Antragsfrist (keine Ausschlussfrist) für Projekte des folgenden Jahres ist der 01. Oktober.

Das Servicecenter Kultur bietet Beratung zur Kulturförderung des Landes, sowie einen Antragscheck vor Antragstellung an:

Servicecenter Kultur (KARO gAG)
Friedrichstraße 23
18057 Rostock
Tel: 0381 20354 09
E-Mail: info@servicecenter-kultur.de

Kulturfördersonderprogramme des Landes Mecklenburg-Vorpommern

Das Land legt in jedem Jahr Kulturfördersonderprogramme auf. Ziel ist es, die Kulturszene in Mecklenburg-Vorpommern in bestimmten Bereichen zu unterstützen und Schwerpunkte bei der Kulturförderung zu setzen. Künstlerinnen und Künstler, Kulturschaffende und Projektträger, die von den Sonderförderprogrammen profitieren möchten, müssen einen gesonderten Förderantrag zum jeweiligen Programm einreichen. Die Online-Beantragung ist ebenfalls über das Serviceportal (www.mv-serviceportal.de) möglich.

Landesprogramm Sicherung von schriftlichen und audiovisuellen Kulturgütern
Es werden Projekte gefördert, bei denen einzigartige schriftliche und audiovisuelle Kulturgüter mit einer erheblichen Bedeutung für das Land MV vor einer Beschädigung, dem Verlust oder der Vernichtung bewahrt bzw. ihre Erhaltung, dauernde Aufbewahrung und Benutzbarkeit gewährleistet werden können. Zuwendungsempfänger können Einrichtungen sein, die sich um die Bewahrung des Kulturgutes kümmern, beispielsweise Bibliotheken, Archive, Museen sowie Kirchen.

Landesprogramm Erinnerungskultur
Investitionen im Bereich der Gedenkstättenarbeit. Ein Schwerpunkt soll dabei auf dem Einsatz sogenannter neuer Medien in der historisch-politischen Bildungsarbeit liegen. Zuständig für die Umsetzung dieses Programms ist die Landeszentrale für politische Bildung (LpB). Die Förderung erfolgt grundsätzlich als Anteilfinanzierung bis zu 50% der zuwendungsfähigen Gesamtausgaben

Stipendien des Landes Mecklenburg-Vorpommern

Was wird gefördert?

Aufenthalts- Arbeits- und Reisestipendien für freischaffende Künstler*innen, die sich durch ihr bisheriges Schaffen ausgewiesen haben.

Wer wird gefördert?

Künstler*innen mit Sitz und Wirkungskreis in Mecklenburg-Vorpommern aus den Bereichen Bildende Kunst/Fotografie, Darstellende Kunst/Tanzperformance, Musik/Komposition, Literatur oder interdisziplinärer Bereiche 

  1. Aufenthaltsstipendien

Plätze für Aufenthaltsstipendien in Künstlerhäusern sowie über das internationale Austauschprogramm des Künstlerhauses Lukas in Ahrenshoop zur Verfügung.

  1. Arbeitsstipendien 

Die Kunstkommission entscheidet jährlich über die Gewährung der Arbeitsstipendien für aller Sparten  bis zum Umfang von 5.000 EUR als Festbetragsfinanzierung.

  1. Reisestipendien 

Reisestipendien bis 3.000 EUR können für Studienaufenthalte und Teilnahmen an nationalen und internationalen Veranstaltungen sowie Messen und als Zuschuss oder Anteilsfinanzierung vergeben werden.

Antrag

Ministerium für Wissenschaft, Kultur, Bundes- und Europaangelegenheiten MV
Abteilung 4 – Kultur
Wiebke Hermes
Stipendien, Bildende Kunst, Nachwuchskünstlerförderung
Telefon: 0385 588-7405
E-Mail: w.hermes@bm.mv-regierung.de

Die Stipendienplätze werden jährlich ausgeschrieben und über ein ordentliches Bewerbungsverfahren vergeben.

Antragsfrist für Stipendien ist der 15.2.

Die ausgefüllten Antragsformulare für die Stipendienanträge sind auf der Website des Ministeriums abzurufen und im unterzeichneten Original einzureichen. Alle übrigen erforderlichen Unterlagen können innerhalb der genannten Frist digital eingereicht werden. Eine Fachjury entscheidet über die Vergabe der Stipendien.

Film- und Medienförderung

Filmförderung Mecklenburg-Vorpommern

Was wird gefördert?

Filmprojekte, insbesondere Stoff- und Projektentwicklung, Produktion, Vertrieb, Verleih und Abspiel. Außerdem Festivals und Branchenveranstaltungen, Talentförderung und Kinoinvestitionsprogramm.

Wer wird gefördert?

Natürliche und juristische Personen, die in Mecklenburg-Vorpommern wohnen oder deren Film in Mecklenburg-Vorpommern realisiert werden soll.

Wie wird gefördert?

Förderanträge in den Bereichen Talentförderung, Branchenveranstaltungen sowie für das Kinoinvestitionsprogramm können ganzjährig gestellt werden. Gleiches gilt für Stoff- und Projektentwicklung, Produktion, Verleih, Vertrieb, Präsentation und Abspiel bei einer Summe bis 5000 Euro. Antragsfrist Festivalförderung: 15. November. Vor der Antragstellung ist eine Beratung notwendig.

Antrag

MV Filmförderung GmbH
Goethestraße 90/92
19053 Schwerin
Marco Voss
Telefon: 0385 595 87 492
E-Mail: m.voss@mv-filmfoerderung.de

Gesine Eschen
Telefon: 0385 / 595 87 493
E-Mail: g.eschen@mv-filmfoerderung.de

Medienbildung Mecklenburg-Vorpommern

Was wird gefördert?

Medien- und Medienbildungsprojekte der Film- und Medienwerkstätten.

Wer wird gefördert?

Natürliche und juristische Personen, die in Mecklenburg-Vorpommern wohnen oder deren Projekt in Mecklenburg-Vorpommern realisiert werden soll.

Wie wird gefördert?

Die Förderung erfolgt in Anlehnung an die Kulturförderrichtlinie des Landes Mecklenburg-Vorpommern.

Antrag

Staatskanzlei MV, Referat 140
Spezialgebiet: Medienrecht und -politik, Filmförderung
Susanne Penski
Schloßstraße 2-4
19053 Schwerin
Telefon: 0385-588 1143
E-Mail: susanne.penski@stk.mv-regierung.de

Anträge sollen bis 01.10. des Vorjahres eingehen. Diese Frist ist keine Ausschlussfrist.

NDR Film- und Musikförderung

Was wird gefördert?

Der NDR fördert rundfunkgerechte Musikdarbietungen und Orchester aus Mecklenburg-Vorpommern sowie die audiovisuelle Darstellung des Landes und Produktionen von Filmschaffenden aus Mecklenburg-Vorpommern.

Wer wird gefördert?

Zuwendungsempfänger können sein: Klangkörper oder deren Träger, Produzenten audiovisueller Darstellungen, Vereine und Verbände sowie weitere Juristische Personen und Einzelpersonen.

Wie wird gefördert?

Gefördert werden ausschließlich direkte Kosten des Projektes, nicht aber Personalkosten für festangestellte Mitarbeiter oder Musiker. Mit der Förderung ist der NDR bei den jeweiligen Projekten grundsätzlich alleiniger Medienpartner. Antragsfrist: 31. August des Vorjahres.

Antrag

NDR Landesfunkhaus Mecklenburg-Vorpommern
Direktion
Jana Müller
Schlossgartenallee 61
19061 Schwerin
Telefon: 0385 5959-2

Medienanstalt MV

Was wird gefördert?

Projekte, die der Förderung der Medienkompetenz im audio-visuellen Bereich mit Rundfunkbezug (Hörfunk und Fernsehen) oder im Bereich von Telemedien der Bevölkerung in Mecklenburg-Vorpommern dienen, außerdem gewährt sie Zuwendungen für Formen der nichtkommerziellen Veranstaltung von lokalem und regionalem Rundfunk sowie anderer Bürgermedien in Mecklenburg-Vorpommern. Gefördert werden soll die Wahrnehmungs-, Nutzungs-, Handlungs- und Gestaltungskompetenz in Bezug auf Medien.

Wer wird gefördert?

Natürliche oder juristische Personen.

Wie wird gefördert?

Die MMV übernimmt bei einer Anteilfinanzierung in der Regel nicht mehr als die Hälfte der zuwendungsfähigen Ausgaben – nur bei bundes- oder landesweit besonders bedeutsamen Pilotprojekten bis zu 75 Prozent. Bei Festbetragsfinanzierung (höchstens 30.000 Euro) können mehr als 50 Prozent der zuwendungsfähigen Ausgaben gefördert werden.

Antrag

Medienanstalt Mecklenburg-Vorpommern (MMV)
Renè Dettmann
Bleicherufer 1
19053 Schwerin
Telefon: 0385 5588114
E-Mail: r.dettmann@medienanstalt-mv.de

Kulturförderung als Querschnittsaufgabe

LEADER Mecklenburg-Vorpommern

Was wird gefördert?

Projekte in ländlichen Räumen, zur Förderung der Regionalentwicklung – u.a. Kulturtourismus und ländliche Kulturwirtschaft.

Wer wird gefördert?

Juristische und natürliche Personen in den jeweiligen LEADER-Regionen

Wie wird gefördert?

Die Grundlage für die Anwendung des EU-Programms LEADER in Deutschland sind die Entwicklungsprogramme für den ländlichen Raum. Fördermittel können Interessierte bei den jeweiligen Lokalen Aktionsgruppen beantragen, welche die Themenschwerpunkte selbst auf Grundlage von Regionalen Entwicklungskonzepten bestimmen. In Mecklenburg-Vorpommern gibt es 14 Lokale Aktionsgruppen (LAG).

LAG Demminer Land
Alexander Bull
Telefon: 0395 57087 5023
alexander.bull@lk-seenplatte.de
www.leader-mse.de

LAG Flusslandschaft Peenetal
Thomas Sigusch
Telefon: 03834 8760-3118
thomas.sigusch@kreis-vg.de
www.leader-guestrow.de

LAG Güstrower Landkreis & Ostsee DBR
Olaf Pommeranz
Telefon: 03843-755 61300
olaf.pommeranz@lkros.de
www.leader-guestrow.de

LAG Mecklenburger Schaalseeregion
Karin Homann
Telefon: 038872 / 929120
k.homann@rehna.de
www.leader-schaalsee.de

LAG Mecklenburgische Seenplatte-Müritz
Dagmar Wilisch
Telefon: 0395 570 87 2207
dagmar.wilisch@lk-seenplatte.de
www.leader-mse.de

 LAG Mecklenburg-Strelitz
Bettina Wilhelm-Wiehle
Telefon: 0395 57087-3425
bettina.wilhelm-wiehle@lk-seenplatte.de
www.leader-mse.de

LAG Nordvorpommern
Peter Forchhammer
Telefon: 03831 357 1275
leader-nordvorpommern@lk-vr.de
www.leader-nordvorpommern.de

LAG Rügen
Anne Wolff
Telefon: 03831 357 1276
E-Mail: Anne.Wolff@lk-vr.de
www.leader-ruegen.de

LAG Stettiner Haff
Nele Hartleben
Telefon: 03834 8760-3117
nele.hartleben@kreis-vg.de
www.kreis-vg.de

LAG SüdWestMecklenburg
Ines Kalaß
Telefon: 03866 404186
leader@kreis-lup.de
www.kreis-lup.de

LAG Vorpommersche Küste
Berit Müller
Telefon: 03834 8760 3120
berit.mueller@kreis-vg.de
www.vorpommersche-kueste.de

LAG Warnow-Elde-Land
Ilka Rohr
Telefon: 03871 722 6004
ilka.rohr@kreis-lup.de
www.kreis-lup.de

LAG Westmecklenburgische Ostseeküste
Sophie Maletzki
Telefon: 03841 3040 9820
s.maletzki@nordwestmecklenburg.de
www.nordwestmecklenburg.de

Regionalbudgets (GAK)

Mit den Regionalbudgets aus der Gemeinschaftsausgabe „Verbesserung der Agrarstruktur und des Küstenschützes“ (GAK) sollen die engagierte und aktive eigenverantwortliche ländliche Entwicklung unterstzützt und die regionale Identität durch die Bereitstellung von Regionalbudgets für Kleinprojekte gestärkt werden

Was wird gefördert?

Kleine Projekte bis maximal 20.000 € Gesamtkosten in ländlichen Räumen, zur Förderung der Regionalentwicklung – u.a. Kulturtourismus und ländliche Kulturwirtschaft.

Wer wird gefördert?

Juristische und natürliche Personen in den jeweiligen LEADER-Regionen

Wie wird gefördert?

Die 14 Lokalen Aktionsgruppen werden mit einem zusätzlichen Regionalbudget von jeweils bis zu 200.000 Euro jährlich ausgestattet. Die Auswahl der Projekte erfolgt durch die jeweilige Lokale Aktionsgruppe auf der Grundlage ihrer Entwicklungsstrategie. Maximal 80 Prozent, höchstens 16.000 Euro, können je Projekt als Zuschuss gefördert werden.

Antrag

Anträge können einmal jährlich gestellt werden. Die Fristen sind je Lokale Aktionsgruppe verschieden. Wenden Sie sich für Beratung und Antragstellung an das Management Ihrer lokalen Aktionsgruppe.

Strukturentwicklungsmaßnahmen (Förderung aus dem Europäischen Sozialfonds – ESF Plus)

Was wird gefördert?

Gefördert werden Strukturentwicklungsmaßnahmen, die auf die Stärkung der Schwerpunkte der wirtschaftlichen Entwicklung durch die Schaffung oder Sicherung von Arbeitsplätzen auf dem allgemeinen Arbeitsmarkt ausgerichtet sind.

Wer wird gefördert?

Zuwendungsempfänger können juristische Personen des öffentlichen oder privaten Rechts sein. Die Förderung von regionalen Strukturentwicklungsmaßnahmen setzt ein positives Votum des zuständigen Regionalbeirates voraus. Die Förderung von überregionalen Projekten setzt eine Entscheidung des Ministeriums für Wirtschaft, Arbeit und Gesundheit voraus. Über Anträge entscheiden die Regionalbeiträge viermal im Jahr.

Antrag

Landesamt für Gesundheit und Soziales
Erich-Schlesinger-Str. 35
18059 Rostock
Telefon: 0381 331-59000
E-Mail: poststelle.zentral@lagus.mv-regierung.de

Zur Projektberatung wenden Sie sich an die jeweiligen Regionalbeiräte Westmecklenburg, Region Rostock, Mecklenburgische Seenplatt und Vorpommern.

Kleinprojekte (Förderung aus dem Europäischen Sozialfonds – ESF Plus)

Was wird gefördert?

Gefördert werden kleine, lokale Projekte mit einer Laufzeit von sechs oder zwölf Monaten, besonders in den Handlungsfeldern Gesundheit, Sport und bürgerliches Engagement.

Wer wird gefördert?

Zuwendungsempfänger können juristische Personen des öffentlichen oder privaten Rechts sein.

Wie wird gefördert?

Die Förderung setzt ein positives Votum des zuständigen Regionalbeirates voraus. Über Projektanträge entscheiden die Regionalbeiräte viermal im Jahr.

Antrag

Landesamt für Gesundheit und Soziales
Erich-Schlesinger-Str. 35
18059 Rostock
Telefon: 0381 331-59000
E-Mail: poststelle.zentral@lagus.mv-regierung.de

Zur Projektberatung wenden Sie sich an die jeweiligen Regionalbeiräte Westmecklenburg, Region Rostock, Mecklenburgische Seenplatt und Vorpommern.

Förderung aus „Demokratie leben!“

Das Bundesprogramm „Demokratie leben!“ unterstützt regional und überregional Projekte zur Radikalisierungsprävention und Demokratieförderung.

Als lokale Aktionsbündnisse gibt es 20 „Partnerschaften für Demokratie“ in Mecklenburg-Vorpommern. In diesen „Partnerschaften für Demokratie“ kommen die Verantwortlichen aus der kommunalen Politik und Verwaltung sowie Aktive aus der Zivilgesellschaft zusammen. Im Rahmen eines Aktions- und Initiativfonds können diese „Partner für Demokratie“ kleine Fördersummen als Zuschüsse an Projekte oder Veranstaltungen bewilligen.

Da jeder „Partner für Demokratie“ eigene Schwerpunkte setzt, sollten sich Interessierte zur Abstimmung der Förderbedingungen an die jeweilige Stelle wenden.

Antrag

Ihre regionale „Partnerschaft für Demokratie“ ist hier zu finden:
www.demokratie-leben.de/partnerschaften-fuer-demokratie.html

Förderung der Landeszentrale für politische Bildung

1) Projekte zur politischen Bildung

Was wird gefördert?

Projekte, die das Verständnis für politische Sachverhalte fördern, das demokratische Bewusstsein und die Bereitschaft zur politischen Mitarbeit stärken

Wie wird gefördert? Anteilsfinanzierung bis max. 50 Prozent der Gesamtsumme, mindestens zehn Teilnehmer, von denen mindestens 80 Prozent aus Mecklenburg-Vorpommern kommen müssen.

2) Projekte zur Stärkung von Demokratie und Toleranz

Was wird gefördert?

Es werden Projekte gefördert, die der Aufklärung über demokratiefeindliche Bestrebungen dienen oder die zur Unterstützung demokratiestärkender Prozesse beitragen. Es werden auch Mikroprojekte mit 500 € unterstützt.

Wer wird gefördert?

Juristische oder natürliche Personen.

Wie wird gefördert?

Die Förderung beschränkt sich auf Maßnahmen in Mecklenburg-Vorpommern. Die Förderhöhe beträgt max. 80 Prozent der zuwendungsfähigen Gesamtausgaben.

Antrag

Landeszentrale für politische Bildung Mecklenburg-Vorpommern
Jägerweg 2 / 19053 Schwerin
Telefon: 0385 58817950
E-Mail: poststelle@lpb.mv-regierung.de

Förderung der Kommunalgemeinschaft Pomerania e.V.

Der Verein Kommunalgemeinschaft Europaregion Pomerania e.V. fördert die grenzüberschreitende Entwicklung in den Bereichen Infrastruktur, Wirtschaft, Kultur und anderen gesellschaftlichen Aufgaben. Das Arbeitsgebiet umfasst kommunale Gebietskörperschaften Mecklenburg-Vorpommerns, Brandenburgs, Polens sowie des Ostseeraums.

Was wird gefördert?

Im Fonds für kleinere Projekte sollen grenzüberschreitende Begegnungen unterstützt werden. Dabei werden kleine Vorhaben gefördert, die zu einer Verbesserung der Kooperation in den Bereichen Umweltschutz, Jugendaustausch, Gesundheit und soziale Integration, Gleichstellung und lebenslanges Lernen beitragen.

Wer wird gefördert?

Institutionen der öffentlichen Verwaltung, Institutionen des Bildungswesens, gemeinnützig tätige juristische Personen, Nichtregierungsorganisationen, z.B. Gewerkschaften, Umwelt- und Sozialverbände.

Wie wird gefördert?

Die förderfähigen Gesamtausgaben eines Projektes dürfen bis zu 30.000 Euro betragen. Der maximale Zuschuss aus dem EFRE beträgt 85%. Es ist ein Eigenanteil von mindestens 15% in monetärer Form zu leisten. Die Projektausgaben sind durch den Projektträger vollständig vorzufinanzieren. Die Antragstellung soll spätestens 3 Monate vor Projektbeginn erfolgen.

Antrag

Kommunalgemeinschaft Europaregion
Pomerania e.V. / Ernst-Thälmann-Str. 4
17321 Löcknitz
Telefon: 039754 5291
E-Mail: info@pomerania.net

Vorpommern Fonds

Was wird gefördert?

Projekte der wirtschaftlichen, sozialen und kulturellen Entwicklung der Region Vorpommern, welche den gesellschaftlichen Zusammenhalt und die regionale Identität stärken. Insbesondere sollen solche Maßnahmen gefördert werden, die aus bestehenden Förderprogrammen nicht unterstützt werden können.

Wer wird gefördert?

Körperschaften des öffentlichen Rechts, insbesondere kleinere Gemeinden, juristische Personen des Privatrechts, natürliche Personen und Initiativen.

Wie wird gefördert?

Es besteht die Möglichkeit, eine Zuwendung aus dem Fonds für Vorpommern und das östliche Mecklenburg mit anderen Fördermitteln der Europäischen Union, des Bundes und des Landes zu kombinieren oder die Mittel aus dem Vorpommern-Fonds zur Kofinanzierung in anderen Förerprogrammen zu verwenden. Antragsfrist: zwei Monate vor Projektbeginn.

Antrag

Die Ministerpräsidentin des Landes Mecklenburg-Vorpommern
– Staatskanzlei –
19048 Schwerin
Thomas Lenz
Telefon: 03971 246931070
E-Mail: Thomas.Lenz@stk.mv-regierung.de
www.
vorpommern-fonds.de

Förderung der Ehrenamtsstiftung

Was wird gefördert?

Ehrenamtlich getragene Projekte, welche den Zusammenhalt in Mecklenburg-Vorpommern stärken sollen. Mit dem Programm “Gutes tun in MV” unterstützt die Ehrenamtsstiftung MV ganz konkret und unkompliziert kleine Projekte und damit das Engagement der Ehrenamtlichen mit finanziellen Mitteln. Auch Förderung für Weiterbildung und Organisationsentwicklung ist möglich.

Wer wird gefördert?

Vereine mit Sitz in MV, die als gemeinnützig anerkannt sind, sowie öffentlich-rechtliche Körperschaften im Land. Auch ehrenamtliche Initiativen ohne Rechtsträgerschaft können über passende Kooperationspartner Unterstützung bekommen.

Wie wird gefördert?

Kleinere Vorhaben werden mit bis zu 1000 €, größere Projekte im Ausnahmefall mit 3000 € als Festbetrag bezuschusst. Die Antragstellung ist laufend möglich, muss jedoch unbedingt vor Projektbeginn erfolgen.

Antrag

Stiftung für Ehrenamt und bürgerschaftliches Engagement in Mecklenburg-Vorpommern
Burgstraße 9
18273 Güstrow
Telefon: 03843 77499-0
E-Mail: kontakt@ehrenamtsstiftung-mv.de

Förderung des Heimatverbandes

Was wird gefördert?

Projekte, die sich der Heimatpflege widmen, wie Trachten, Tanz, Niederdeutsch, Musik, Kinder und Jugend, Landschaft und Natur und Umwelt, Ortschroniken und Regionalgeschichte, Denkmalpflege und Baugestaltung oder Maritime Kultur.

Wer wird gefördert?

Vereine und Institutionen, die Mitglied im Heimatverband sind, in begründeten Fällen, wie z.B. Buchpublikationen, auch Einzelmitglieder.

Wie wird gefördert?

Es werden Fördermittel meist bis zu 1000 Euro vergeben, in Ausnahmefällen auch bis zu 3000 Euro. Antragsfristen: 20. Februar und 20. Mai

Antrag

Heimatverband Mecklenburg-Vorpommern e.V.
Carmen Tarrach
Mecklenburgstraße 31
19053 Schwerin
Telefon: 0385 5777 3711
Handy: 01522 606 97 92
e-Mail: tarrach@heimatverband-mv.de

Förderung durch Stiftungen und Private

Förderung des Heimatverbandes

Neben öffentlichen Fördergebern engagieren sich auch Private, Stiftungen und Vereine als Förderer von Kunst und Kultur. Im Folgenden finden Sie exemplarisch einige private Akteure, die unter anderem auch regionale Kulturprojekte unterstützen.

Bürgerstiftung Vorpommern
Es sollen bürgerschaftliches Engagement und gesellschaftliche Vorhaben, die den Menschen vor Ort in besonderer Weise am Herzen liegen, gefördert werden.

www.buergerstiftung-vorpommern.de

KulturStiftung Rügen
Die KulturStiftung Rügen fördert künstlerische und kulturelle Vorhaben auf der Insel Rügen, sowie Künstler:innen mit einem persönlichen oder inhaltlichen Bezug zu Rügen.

www.kulturstiftung-ruegen.de

Hanseatische Bürgerstiftung (Rostock)
Die Hanseatischen Bürgerstiftung unterstützt Projekte in den Bereichen Bildung, Erziehung, Sport, Kunst und Kultur sowie Regionalentwicklung.

www.freudestifter.de

Jahresköste der Kaufmannschaft zu Rostock e.V.
Die Jahresköste der Kaufmannschaft zu Rostock ist ein Zusammenschluss aus Rostocker Kaufleuten, die auch gemeinnützige Projekte fördert.

www.jahreskoeste.de

Deutsche Stiftung Welterbe
Die Deutsche Stiftung Welterbe will Projekte in Stralsund und Wismar fördern, welche im Bereich des Denkmalschutzes angesiedelt sind.

www.welterbestiftung.de

Norddeutsche Stiftung für Umwelt und Entwicklung (NUE)
Die NUE unterstützt vorbildhafte Aktivitäten in den Bereichen Natur- und Umweltschutz, Umweltbildung, Entwicklungszusammenarbeit und politischer Bildungsarbeit mit räumlichem Bezug zum Land Mecklenburg-Vorpommern.

www.nue-stiftung.de

OSPA Stiftung
Die OSPA-Stiftung fördert Projekte in der Hansestadt und im Landkreis Rostock aus den Bereichen Kunst, Kultur und Sport sowie Kinder- und Jugendförderung.

www.ospa.de

Fachstellen Kultur

Fachstellen der Kulturellen Landesverbände

Die Ansprechpartner:innen bei den Fachstellen in Mecklenburg-Vorpommern bieten spartenspezifische Information und Fachberatung für Kulturträger, KünstlerInnen und Kulturvereine. Nutzen sie die Expertise und nehmen sie Kontakt auf:

Landesfachstelle Museum
Die Landesfachstelle ist eine Serviceeinrichtung für Museen, die Informationen bündelt, in fachlichen Fragestellungen berät und fortbildet sowie die Verbandsaktivitäten koordiniert.

Andrej Quade, Anke Schriever
Museumsverband in Mecklenburg-Vorpommern e.V.
Burgwall 15
18055 Rostock
Telefon: 0381 81706180
E-Mail: info@museumsverband-mv.de

Fachstelle Kulturelle Bildung
Beratung für Kulturprojekte mit Kindern und Jugendlichen; Beratung und Vermittlung bei der Umsetzung von Projekten und Kooperationen; Servicestelle für das Bundesprogramm „Kultur macht stark“

Thomas Fehling
Kulturelle Schulentwicklung Kultur.Land.Schule.
Telefon: 0381 2035478
E-Mail: fehling@kubi-mv.de

Christoph Martin Schmidt
Servicestelle Kultur macht Stark M-V
Telefon: 0381 490 77 34
E-Mail: schmidt@kubi-mv.de

Fachstelle Literatur
Ziel ist es, die aktuelle Literatur im Land sichtbarer zu machen und Autor:innen zu unterstützen.

Matthias Schümann
Tel.: 01749670720
Mail: fachstelle@literaturrat-mv.de
www.literaturrat-mv.de

Fachstelle Öffentliche Bibliotheken
Ansprechpartner der Bibliotheken in M-V für Mitarbeiter:innen-Fortbildung, Beratung bei Öffentlichkeitsarbeit und Bestandsaufbau, EDV-Service und Fachbibliothek

Ursula Windisch
Fachstelle Öffentliche Bibliotheken
Burgwall15/ 18055  Rostock
Telefon: 0381 20 33 88 28
E-Mail: info@fachstelle-mv.de

Fachstelle Tanz
Knotenpunkt und Ansprechpartner für alle Akteur:innen im Bereich des Tanzes und der Tanzvermittlung in MV. Die Fachstelle berät und vermittelt und hat sich zum Ziel gesetzt, den Tanz kulturpolitisch zu stärken und sichtbarer zu machen.

Elisabeth Nehring
elisabeth.nehring@vorpommern-tanzt-an.de
Tanzregion Vorpommern e. V.
Frankenstraße 34/35 / 18439 Stralsund
Telefon: 03831-667920