Kalender

  • 30. Juni 2023

    Antragsfrist: Kulturförderung des Landkreises Ludwigslust-Parchim (2. Jahreshälfte)

    https://www.kreis-lup.de/leben-im-landkreis/bildung-kultur-sport/kultur/

    Kreative Konzepte, innovative Ideen. Diese gibt es im Landkreis Ludwigslust-Parchim in vielen Bereichen der Kunst und Kultur. Damit die Kulturlandschaft weiterhin so vielfältig und bunt bleibt, fördert der Landkreis zweimal im Jahr gemeindeübergreifende öffentliche Vorhaben, Veranstaltungen und Initiativen. 

    Anträge zur Unterstützung kultureller Projekte, deren Umsetzung für das II. Halbjahr eines Jahres geplant ist, müssen bis zum 30. Juni des laufenden Jahres beim Landkreis Ludwigslust-Parchim eingehen.


  • 30. Juni 2023

    Antragsfrist: Stiftung Kulturfonds, Ausstellungsförderung

    Künstlergruppen (auch projektbezogene freie Gruppen), Kunstvereine, Artotheken, Galerien, Museen und Organisatoren künstlerischer Projekte können Antragsteller sein.
    Ausstellungen zeitgenössischer Kunst mit nationalem Schwerpunkt, modellhafte und überregional bedeutsame Ausstellungen vorwiegend deutscher bzw. dauerhaft in Deutschland lebender bildender KünstlerInnen, keine Investitionen oder laufenden Kosten

    Ein Antrag pro Jahr möglich; Förderung nur alle 2 Jahre.

    Weitere Informationen unter: https://www.kunstfonds.de/bewerbung/vermittlungsprogramm/


  • 30. Juni 2023

    Antragsfrist: Stiftung Kulturfonds, Katalogförderung

    https://www.kunstfonds.de/bewerbung/vermittlungsprogramm/

    Künstlergruppen (auch projektbezogene freie Gruppen), Kunstvereine, Artotheken, Galerien, Museen, Verlage und Organisatoren künstlerischer Projekte in Deutschland können Zuschüsse für Publikationen und Dokumentationen vorwiegend deutscher Künstler:innen beantragen.

    Finanziert werden bis zu 25.000 Euro. Ein Eigenanteil von 50% ist erforderlich.

    Investive und laufende Ausgaben einer Einrichtung sowie Eigenhonorare werden nicht gefördert.


  • 31. Juli 2023

    Antragsfrist: Allgemeine Projektförderung der Kulturstiftung des Bundes

    https://www.kulturstiftung-des-bundes.de/de/foerderung/allgemeine_projektfoerderung.html

    Im Bereich Allgemeine Projektförderung können Kulturschaffende zwei Mal im Jahr Fördergelder für Projekte aus allen künstlerischen Sparten beantragen, für Bildende und Darstellende Kunst, Literatur, Musik, Tanz, Film, Fotografie, Architektur oder Neue Medien.

    Die Allgemeine Projektförderung der Kulturstiftung des Bundes zeichnet sich dadurch aus, dass sie nicht auf die Förderung einer bestimmten Sparte oder eines bestimmten Themas festgelegt ist. Es sind große, innovative Projekte im internationalen Kontext, die hier berücksichtigt werden können.